Das Jugendamt gilt als die Aufsichtsbehörde des Kindergartens. Hier werden die Elternbeiträge und Ferien- und Öffnungszeiten verwaltet, die Bestandslisten der Kinder geführt und die Einhaltung der Rahmenbedingungen überwacht.

Das Jugendamt gilt als die Aufsichtsbehörde des Kindergartens. Hier werden die Elternbeiträge und Ferien- und Öffnungszeiten verwaltet, die Bestandslisten der Kinder geführt und die Einhaltung der Rahmenbedingungen überwacht.